Prozesse supervisieren: Ein Beispiel

Generationenübergang
In einem mittelständischen Betrieb ist der Übergang von den Gründern und den Erben schon lange vorbereitet. Die Termine und die Bedingungen stehen fest. Doch plötzlich werden einzelne Bedingungen nicht mehr eingehalten. Teile der Belegschaft solidarisieren sich mit den "Alten", Teile mit den "Neuen". Die Auftragslage stagniert. Kunden wandern ab.

Analyse:
Alle Beteiligten hatten sich auf die schon früh getroffenen Abmachungen verlassen. Doch die Wirklichkeit im Betrieb sah für die "Alten" plötzlich anders aus. Auch zeigten die "Neuen" nicht die von ihnen erwarteten Fähigkeiten. Der komplexe Zusammenhang von Familie, Eigentümer und Geschäftsführer wurde durch die Brille der Beteiligten gesehen. Die Wahrnehmung der Vorgänge im Betrieb konnte nicht von der Wahrnehmung der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, Eigentümern und Erben getrennt werden. Der Betrieb fing an zu leiden.

Kundennutzen
Dies ist eine Situation, in der Supervision von außen erforderlich wird. Hier kann eine den festgelegten und akzeptierten Bedingungen der Übergabe verpflichtete Prozessbegleitung helfen. Sie ist unparteilich den Beteiligten gegenüber. Sie ist parteilich für den Prozess der Übergabe. Sie informiert über den Stand des Vorhabens und drängt auf Einhaltung oder auf Veränderung der Bedingungen.

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